Schulrechtliche Regelungen

Die Vorgaben zur schulischen Förderung und zum Ausgleich von Nachteilen für Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die Bildungspolitik und deren Ausgestaltung vorrangig Ländersache ist. Alle Regelungen dazu basieren jedoch auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz.

Schulgesetze in Berlin und Brandenburg

Jedes Bundesland hat seine eigenen Schulgesetze. Für Eltern, die durch einen Umzug das Bundesland wechseln, bedeutet dies, sich mit den jeweilig geltenden Regelungen vertraut zu machen. Einen Überblick über die Schulgesetze in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie hier:

Die Rechtsgrundlage für Berliner Schüler*

Dieser Beitrag wird momentan überarbeitet.

Informationen zu Rechenschwierigkeiten und Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten finden Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Verlinkung zur Webseite).

Wissenswertes sowie Materialien zum Thema stellt der Bildungsserver Berlin und Brandenburg (Verlinkung zur Webseite) zur Verfügung.

Die Rechtsgrundlage für Brandenburger Schüler*

Die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen regelt die Ansprüche von Kindern und jungen Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie in Brandenburg: Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung (LRSRV) vom 17. August 2017.

Erläuterungen zu der Lesen-Rechtschreiben-Rechnen Verordnung finden Sie hier.

Die LRSRV gilt grundsätzlich für die gesamte schulische Bildung (Primarstufe, Sekundarstufe I und II sowie im zweiten Bildungsweg). Betroffenen Schülern werden Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewährt.

Über die konkreten Maßnahmen der Leistungsfeststellung entscheidet die Klassenkonferenz.

Bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können Schüler bis Ende der SEK II und im zweiten Bildungsweg Nachteilsausgleich erhalten.
Bei besonderen Schwierigkeiten im Rechnen wird der Nachteilsausgleich nur bis Ende der SEK I, das heißt bis Ende der Jahrgangsstufe 10, gewährt.

Der Nachteilsausgleich ist von der Aussetzung der Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistung und Rechenleistung zu unterscheiden. Wird von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung in der Art abgewichen, dass die Rechtschreibleistungen nicht bewertet werden, spricht man von Notenschutz. Er kann nur auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers gewährt werden (Anlage 1 LRSRV). In der SEK II ist der Notenschutz nur bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben möglich, die von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit der Schulpsychologie attestiert wurden.

Bei einer Rechenstörung ist in schweren Fällen das Aussetzen der Benotung bis zur Jahrgangsstufe 4 möglich. Ab Klasse 5 entfällt der Notenschutz. Andere Maßnahmen zum Nachteilsausgleich sind weiterhin zu gewähren.
Da beim Notenschutz eine Abweichung von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung erfolgt, wird dieser im Zeugnis vermerkt. Der Nachteilsausgleich, der die Leistungsfeststellung betrifft, wird nicht im Zeugnis erwähnt.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert Eltern in zwei Broschüren über die Teilleistungsstörungen. Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner werden benannt.

  1. Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Fördermaßnahmen im Land Brandenburg
  2. Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens und Fördermaßnahmen im Land Brandenburg

Diese Publikationen sind noch zum rechtlichen "Vorläufer" der Lesen-Rechtsschreiben-Rechnen Verordnung veröffentlicht worden. Sie behalten jedoch weiter Gültigkeit. 

- aktualisiert am 10. Dezember 2021 -

Sie haben Fragen?

Christel Hanke
Geschäftsstelle und Beratung

Beratungszeiten
Am besten erreichen Sie uns wochentags zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Bitte versuchen Sie es öfter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Ziele & Aufgaben des LVL

Vielfalt ist gut! Legasthenie und Dyskalkulie sind Teil dieser Vielfalt. Wir alle haben unsere Stärken und Schwächen, unsere Begabungen und Einschränkungen – mit den richtigen Rahmenbedingungen können wir unsere Stärken entfalten und mit unseren Schwächen gut leben.

Das sind wir: Eltern und Menschen, die selbst stark ausgeprägte Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen haben. Zentrales Ziel unseres Vereins ist es, für Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie angemessene Bedingungen in Berlin und Brandenburg zu schaffen und individuelle Bildungschancen auf den Weg zu bringen!

Wir haben ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht! Ehrenamtlich geben wir Ihnen unser Wissen und unsere langjährigen Erfahrungen weiter.

Machen Sie mit bei uns. Helfen Sie sich und anderen.

Gemeinsam wird vieles leichter!

Unser Landesverband Berlin-Brandenburg hat es sich bereits vor Jahrzehnten zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie und ihre Familien aktiv zu unterstützen sowie aktuelle Informationen zur Bildungspolitik und über Forschung & Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Sie und Ihr Kind haben Anspruch auf Chancenausgleich und Hilfestellungen. Für diesen Anspruch setzen wir uns ein. Werden Sie Mitglied in unserem Verband – gemeinsam wird vieles leichter.

lvlWanda Mönnig
Landesvorsitzende

 

LVL-Mitglied werden

Erfolgreiche Teilnahme am Projekt "Qualitätsgesicherte Homepage bei Selbsthilfeorganisationen in 2022"

© 2022 · Impressum · Datenschutz