Eine Förderung, die ausschließlich eine Stoffwiederholung im Sinne einer Nachhilfe anbietet, ist für Schüler*innen mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie nicht hilfreich. Stattdessen sollten individuell die Bereiche gefördert werden, in denen die Defizite vorliegen.
Grundlage hierfür ist zunächst die Unterrichtsbeobachtung der Lehrkraft im Sinne einer kontinuierlichen Lernstands- und Lernprozessbeobachtung. Liegen bei einem/einer Schüler*in gravierende Schwierigkeiten vor, so muss die Förderung zunächst in diesen Bereichen ansetzen und die Vermittlung von Basiskompetenzen im Mittelpunkt des Förderkonzeptes stehen. Warten Sie nicht darauf, dass der Schüler von selbst aufholt.
Der Förderplan sollte mit den Eltern besprochen werden. Verzichten Sie dabei auf pauschale Schuldzuweisungen. Schüler*innen mit Lese-Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung sind weder dumm noch faul.
In Einzelfällen kann es auch erforderlich sein, Hausaufgaben an den Lernstand des Kindes anzupassen. Dabei sind Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung mit den Eltern zu besprechen, soweit das Eltern-Kind-Verhältnis dadurch nicht belastet wird.
Im Falle eines begründeten Verdachts einer Legasthenie/Dyskalkulie sollte den Eltern zusätzlich eine medizinische Diagnostik und, soweit erforderlich, auch eine außerschulische Förderung des Kindes, empfohlen werden.
Die Website unseres Bundesverbandes BVL bietet Lehrkräften ausführliche Informationen über geeignete Hilfsmaßnahmen und eine gezielte Lernförderung:
- Ansätze für die schulische Förderung bei Legasthenie
- Ansätze für die schulische Förderung bei Dyskalkulie
Die S3-Leitlinie zur Rechenstörung enthält neben einer Auflistung von geeigneten Förderprogrammen auch Hinweise zur Anwendung der Empfehlungen in der Schule.
Maßnahmen zur individuellen Unterstützung im Unterricht können Sie unseren BVL-Handreichungen für Lehrkräfte zur Legasthenie (Verlinkung zur BVL-Webseite) und zur Dyskalkulie (Verlinkung zur BVL-Webseite) entnehmen.